Saarland
GA060 1935: Saarland
1935: Wiederangliederung des Saargebietes an Deutschland
Im Jahre 1935, nach fünfzehnjährigem Bestehen unter dem Völkerbund, sollte die Bevölkerung des Saargebiets in einem Referendum über ihre Zukunft entscheiden. Frankreich wollte sich im Falle eines erfolgreichen Ausgangs das Saargebiet einverleiben. Dies scheiterte jedoch kläglich, da beim Referendum am 13. Januar 1935 sich 91% der Wahlberechtigten für die Wiedereingliederung an Deutschland aussprachen, während sich 8,9% für einen Fortbestand des Saargebiets unter dem Völkerbund erklärten. Lediglich 0,1% aller Wahlberechtigten wollten an Frankreich angeschlossen werden. Somit war die Entscheidung klar für Deutschland ausgefallen. Am 17. Januar 1935 beschloss der Völkerbundsrat die Vereinigung des Saargebietes mit Deutschland und legte den Zeitpunkt der Wiedereingliederung auf den 1. März desselben Jahres fest. Frankreich akzeptierte das Referendum und verhandelte mit Deutschland über die Rückgabe der Kohlengruben an Deutschland. |
View the embedded image gallery online at:
Briefmarken zur Saarabstimmung 1935http://www.gr-atlas.uni.lu/index.php/de/articles/te63/gr211/v-251/sa315?task=view&id=1486#sigProId5474e318c4 |
View the embedded image gallery online at:
Winterbergdenkmal Saarbrückenhttp://www.gr-atlas.uni.lu/index.php/de/articles/te63/gr211/v-251/sa315?task=view&id=1486#sigProId25e1f6f268 Quelle: Historische Postkarte, 30er Jahre |
Schließlich unterzeichneten am 18. Februar 1935 in Neapel die Bevollmächtigten der deutschen und der französischen Regierung das Abkommen. Es wurde ebenfalls vereinbart, dass das Deutsche Reich die Kohlengruben im Saargebiet für 900 Millionen Franken von Frankreich abkaufen würde. Im Gesetz über die vorläufige Verwaltung des nun erstmals so genannten Saarlandes vom 30. Januar 1935 beschloss die Reichsregierung dann folgendes: Im ersten Paragraphen steht, dass an die Spitze der Verwaltung des Saarlandes bis zur Eingliederung in einen Reichsgau ein Reichskommissar gestellt werden solle. Dieses Gesetz wurde vom Führer und Reichskanzler Adolf Hitler und vom Reichsminister des Inneren Wilhelm Frick in Berlin unterzeichnet. Das Gesetz trat am 1. März 1935 in Kraft, und bereits am gleichen Tag übergab Baron Aloisi als Vertreter des Völkerbundes das Saargebiet an den Reichsminister des Inneren. |
Lengerau, M. 1990: Les frontières allemandes (1919-1989), Frontières d’Allemagne et en Allemagne : Aspects territoriaux de la question allemande, Bern, S. 25 Bekanntmachung über Vereinbarungen und Erklärungen aus Anlaß der Rückgliederung des Saarlandes, In: Reichsgesetzblatt, Teil II, 27. Februar 1935 Gesetz über die vorläufige Verwaltung des Saarlandes, In: Reichsgesetzblatt, Teil I, 30. 1. 1935, S. 66-68 Fischer, P. 1959: Die Saar zwischen Deutschland und Frankreich. Politische Entwicklung von 1945-1959, Frankfurt am Main, S. 35. |