IX - 1960-2009

IX - 1960-2009

IX. Die Grenzänderungen in der Großregion seit 1960


In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts und dem ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts finden im Bereich der Großregion keine großen Grenzänderungen mehr statt. Die Zeit der Kriege in diesem Gebiet ist endgültig vorbei.

Kleine Grenzänderungen, die im Einverständnis beider Grenzpartner getroffen werden, dominieren diese Phase. Hier entsteht die regelrechte Zusammenarbeit der verschiedenen Regionen, welche dann auch später die Großregion  bilden.  

Ein solches Beispiel stellt die Revision an der deutsch-luxemburgischen Grenze dar, welche schlussendlich am 1. September 1988 in Kraft trat. Die deutsch-luxemburgische Grenze wurde hier im Einvernehmen beider Staaten eindeutig festgelegt.

Auch bezüglich des Mundatwaldes wurde schließlich eine Einigung erzielt. Im deutsch-französischen Grenzvertrag vom 31. Juli 1962 sollte das Mundatwaldproblem, das letzte Kriegsfolgenproblem an der deutschen Westgrenze, gelöst werden.


Karte : Grenzen nach 1815

 

Karte : Grenzen nach 1815

Claude Back, Luxemburg

Plan der Grenzänderung zwischen der französischen Gemeinde Volmerange und der luxemburgischen Gemeinde Düdelingen 1989
Quelle: Mémorial A N° 63, 10.11.1990, S. 911

Schließlich sollen hier die letzten Grenzänderungen behandelt werden, die in der Großregion stattgefunden haben. Die Gebietsaustausche werden chronologisch aufgelistet und behandelt. Diese Grenzverträge behandeln nur sehr kleine Gebiete und geschehen im Einvernehmen beider Vertragspartner.

Außerdem werden nur noch Gebiete gleicher Größe zwischen zwei Nachbarn getauscht. Bei den französisch-luxemburgischen Gebietstaustauschen wird deutlich, dass es hier nicht bloß um Gebiete geht, die getauscht werden, sondern um eine regelrechte Zusammenarbeit beider Nachbarn.

Die erste Grenzänderung in diesem Kontext wurde zwischen Frankreich und Luxemburg am 16. Juli 1963 in Paris unterzeichnet. Sie betrifft das Gebiet der luxemburgischen Gemeinde Esch-sur-Alzette und der französischen Gemeinden Audun-le-Tiche und Russange.

Am 26. März 1982 wurde der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die Berichtigung der deutsch-belgischen Grenze im Bereich der regulierten Grenzgewässer Breitenbach und Schwarzbach unterzeichnet. Dieser Vertrag hatte den Zweck, die Grenzlinie an den berichtigten Lauf des Breitenbachs und des Schwarzbachs anzupassen.

In dem Abkommen, das zwischen der luxemburgischen und der französischen Regierung am 24. Mai 1989 in Luxemburg unterzeichnet wurde, ging es um eine Grenzänderung zwischen der französischen Gemeinde Volmerange und der luxemburgischen Gemeinde Düdelingen.
 
Im Abkommen vom 15. März 2000 geht es um eine Grenzänderung zwischen der luxemburgischen Gemeinde Petingen und den beiden französischen Gemeinden Longlaville und Mont-Saint-Martin. Im ersten Artikel des Abkommens steht, dass jeweils ein Gebiet mit einer Fläche von 38 647 m² zwischen beiden Staaten getauscht werden solle.

Im Jahre 2006 kam es zu der vorerst letzten Grenzänderung in der Großregion. Hierbei handelt es sich um ein Gebiet bei Esch-Belval.
Plan der Grenzänderung zwischen der luxemburgischen Gemeinde Sanem und der französischen Gemeinde Russange 2006
Quelle: Mémorial A N° 137, 11.8.2006, S. 2294 

Quellen


Dünisch, H. 1989: Der Mundatwald. Zur Bereinigung letzter Kriegsfolgenprobleme zwischen Deutschland und Frankreich, Verlag Peter Lang, Frankfurt am Main

Gesetz zu dem Vertrag vom 26. März 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die Berichtigung der deutsch-belgischen Grenze im Bereich der regulierten Grenzgewässer Breitenbach und Schwarzbach, Kreise Aachen und Malmedy, In: Bundesgesetzblatt, Teil II, 14. Mai. 1988, S. 447.

Mémorial A N° 63 de 1990, publié le 10. 12. 1990. Loi du 3 décembre 1990 portant approbation de l’Accord portant rectification de la frontière franco-luxembourgeoise, signé à Luxembourg, le 24 mai 1989, S. 911.